Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
jeder möchte in einem sauberen Umfeld leben und sich auf den öffentlichen Wegen bewegen können. Der überwiegende Teil unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger erfüllt die Reinigungspflicht ganz selbstverständlich und gewissenhaft. Dies sollte Ansporn sein für andere, es gleich zu tun.
Laut Straßenreinigungssatzung müssen Grundstückseigentümer die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege vollständig und die Straße bis zur Fahrbahnmitte hin reinigen. Straßen und Gehwege sind so zu säubern, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung, vermieden oder beseitigt wird.
Aus aktuellem Anlass weise ich noch einmal darauf hin, dass diese Reinigungspflicht erfüllt werden muss. Das Nichtbefolgen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In schweren Fällen kann das Ordnungsamt verschmutzte Straßen auf Kosten der säumigen Reinigungspflichtigen säubern lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Peter Moskopp
Ortsbürgermeister