
Die Ortsgemeinde Kettig bietet den gemeindeeignen Bauplatz in der Ochtendunger Straße 80 in Kettig zum Kauf an.
Das Grundstück Gemarkung Kettig, Flur 6, Parzelle 777 ist 413 qm groß und kostet 320 €/qm, mithin insgesamt 132.160,00 € inklusive aller anfallenden erstmaligen Erschließungskoten (diese belaufen sich auf 26.359,64 €).
Die mögliche Bebauung richtet sich nach dem Bebauungsplan „Ende Ochtendunger Straße“.
Der Verkauf dient der Schaffung von selbst bewohntem Eigenheim.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2025 Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen in der Ortsgemeinde Kettig beschlossen, die auch im Amtsblatt Nr. 42/2025 der Verbandsgemeinde Weißenthurm veröffentlicht wurden und unter folgendem Link abrufbar sind:
https://www.verbandsgemeindeweissenthurm.de/aktuelles/amtsblatt/2025/amtsblatt-42-2025/42-amtsblatt.pdf?cid=1a2a
Diese finden auf die Vergabe des oben genannten Bauplatzes Anwendung.
Interessenten können sich bis zum 24.11.2025, 12.00 Uhr in schriftlicher Form unter Beifügung des anhängenden Fragebogens und aller geforderten Nachweise bei den unten genannten Stellen bewerben:
Postanschrift: Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm
Kärlicher Str. 4
56575 Weißenthurm
Fax: 02637 / 913150
E-Mail: corinna.ecker@vgwthurm.de
oder
Ortsgemeinde Kettig
Hauptstr. 2
56220 Kettig
Fax: 02630 / 2176
Nachträglich eingegangene Bewerbungen oder unvollständige Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bewerbungsbogen