Problem mit Hundekot – Ortsgemeinde Kettig

Problem mit Hundekot

Erstellt mit KI

Für viele Hundehalter ist das Entfernen des Hundekots selbstverständlich. Leider gilt das jedoch nicht für alle.
Oft werden Verschmutzungen auf öffentlichen Straßen, Bürgersteigen oder Grünanlagen vorgefunden.
Die Hundehalter und Halterinnen kümmern sich vielfach nicht um die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Tiere und überlassen die Straßenreinigung den betroffenen Anwohnern oder den Mitarbeitern der Gemeinde.
Nach dem Abfallrecht gilt Hundekot als Abfall. Somit handeln Hundebesitzer, welche den Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen liegen lassen, ordnungswidrig.
Auch die Landwirte klagen immer häufiger, dass ihre Felder als Hundeklo missbraucht werden. Auf den Äckern wachsen heute die Lebensmittel von morgen. Liegengebliebener Hundekot kann gefährliche Krankheitserreger enthalten und somit die Ernte verschmutzen. Dadurch können sowohl Menschen als auch andere Tiere gefährdet werden.
Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann die Ordnungsbehörde hierfür ein Bußgeld festsetzen.
Darüber hinaus sind die Kosten der Straßenreinigung zu tragen.
Hinweise auf Verursacher von Verschmutzungen durch Hundekot können auf Wunsch auch vertraulich an die Gemeindeverwaltung Kettig oder die zuständige Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm gerichtet werden.
Wir bitten alle Hundehalter und Halterinnen um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und um Rücksichtnahme den Mitmenschen gegenüber.

Aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Hundekotbeutel bitte nicht in den öffentlichen Mülleimern der Kinderspielplätze entsorgt werden dürfen.

Peter Moskopp
Ortsbürgermeister