Die Nachfrage nach Bauplätzen ist im rund 3400 Einwohner zählenden Kettig enorm hoch, sodass die Ortsgemeinde sich im letzten Sommer zum Handeln gezwungen sah.
So stimmte der Ortsgemeinderat unter anderem für die Erschließung des Neubaugebietes „Im Pfräder“ und beschloss gleichzeitig die Aufstellung für den Bebauungsplan „Ende Ochtendunger Straße“. Da die Gemeinde in diesen Gebieten über Grundstücke verfügt, gehen die Gemeindevertreter davon aus, dass der Ortsgemeinde bei der Baulandumlegung auch Baugrundstücke zugeteilt werden. Um diese veräußern zu können, wurden in der jüngsten Gemeinderatssitzung bereits Vergabekriterien sowie der Verkaufspreis einstimmig beschlossen. Wer ein Baugrundstück von der Ortsgemeinde erwirbt, soll zukünftig dazu verpflichtet werden, innerhalb von fünf Jahren dieses auch zu bebauen. Zudem ist eine Weiterveräußerung des Grundstückes nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich. Als Verkaufspreis wurden 190 Euro pro voll erschlossenem Quadratmeter festgesetzt. Hiermit soll auch jungen Familien der Ankauf ermöglicht werden – in Nachbarorten werden durchschnittlich Preise zwischen 200 und 250 Euro für den Quadratmeter aufgerufen. Die Erschließung „Ende Ochtendunger Straße“ soll noch in diesem Jahr erfolgen. Das Neubaugebiet „Im Pfräder“ steht laut Ortsbürgermeister Peter Moskopp dann für 2018/2019 an. Neben der Vergabe gemeindeeigener Grundstücke beschäftigte sich der Ortsgemeinderat auch mit dem Friedhof. Für rund 36 800 Euro wurden Sanierungsarbeiten an den Friedhofswegen an die Firma Schäfer und Schäfer aus Dürrholz vergeben. „Der alte Friedhofsteil ist bereits saniert. Nun erfolgt die Sanierung von der Friedhofskapelle aufwärts“, erklärt Ortsbürgermeister Peter Moskopp. Das alte Betonsteinpflaster soll ausgetauscht und eine 65 Meter lange, schadhafte Mauerabdeckung erneuert werden. Zudem soll die Randsteinerfassung aus Bordsteinen durch Natursteinpflaster ersetzt werden. Im Frühjahr soll noch vor Ostern mit der Maßnahme begonnen werden. Abgeschlossen und seit November offiziell eingeweiht ist unterdessen das Kolumbarium zur Beisetzung von Urnen. Hierfür musste nun die Friedhofssatzung sowie Friedhofsgebührensatzung angepasst werden. Für Urnenreihengrabstätten im Kolumbarium wurden nun 942 Euro festgesetzt, während in der Urnenwand die Reihengrabstätte 856 Euro kostet. Für Wahlgrabstätten für zwei Urnen werden im Kolumbarium 1413 Euro fällig, während 1284 Euro eine vergleichbare Grabstätte in der Urnenwand kostet. Quelle: Rhein-Zeitung.de, 03.01.2017