Zweckentfremdung von Garagen – Ortsgemeinde Kettig

Zweckentfremdung von Garagen

Symbolfoto: segovax  / pixelio.de

Die Garage zumüllen ist verboten!

Garagen eignen sich wunderbar um dort alles zu lagern, was in Haus oder Wohnung nur im Weg rumstehen würde. Doch was viele Besitzer nicht wissen: Behördlich genehmigt sind Garagen lediglich als Stellplätze für Autos. Der Parkraum soll dem ruhenden Verkehr zur Verfügung gestellt werden, damit der öffentliche Parkraum entlastet wird.  Wird die Garage dauerhaft anders genutzt, kann das problematisch werden, denn diese Nutzungsänderung muss von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.   Fehlt die Genehmigung, kann die Behörde Auflagen machen, den Rückbau fordern und im Zweifel auch Strafen verhängen.

Daher meine Bitte: Nutzen Sie die Garage als Stellplatz für Ihren PKW und nicht als Abstellplatz für Müll, Tiefkühlschrank  oder als Spielfläche für Ihre Kinder.


Peter Moskopp
Ortsbürgermeister