Vielfach beeinträchtigen überhängende Bäume, Sträucher und Hecken das Begehen oder Befahren der öffentlichen Straßen und Gehwege und schränken oft auch die Lichtwirkung von Straßenlampen stark ein.
Noch viel öfter wuchert Grünbewuchs auch über Gehweg- oder Straßenflächen. Daher bitte ich alle Grundstückseigentümer, ihre Straßenfront zu überprüfen und den Bewuchs bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit der öffentli-che Straßenraum in seiner gesamten Breite verkehrssicher zu begehen und zu befahren ist. Auch die Äste von Bäumen sind im öffentlichen Verkehrsraum bis auf eine Höhe von vier Meter zurückzuschneiden. Im Bereich der Gehwege beträgt die erforderliche Höhe 2,50 Meter. Die Eigentümer sind auch für das Freischneiden von Verkehrszeichen verantwortlich.
Peter Moskopp
Ortsbürgermeister