Liebe Wanderfreunde,
liebe Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Kettig,
ortsansässige Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Kettiger Grillhütte anzumieten.
In letzter Zeit haben wir vermehrt Beschwerden erhalten, dass Mieter der Grillhütte sich bei privaten Feierlichkeiten dadurch gestört fühlten, dass Wanderer des Streuobstwiesenweges es als selbstverständlich ansahen, die Bänke und Tische auf dem Vorplatz der Hütte sowie die Toiletten zu nutzen. Auch werden oft private Feiern durch nicht angeleinte Hunde gestört, obwohl eine Anleinpflicht besteht.
Liebe Wanderfreunde, ich möchte Sie bitten, den Wunsch des jeweiligen Mieters der Grillhütte zu respektieren, in Ruhe und Frieden feiern zu können.