Hecken-, Strauch- und Baumrückschnitt – Ortsgemeinde Kettig

Hecken-, Strauch- und Baumrückschnitt

Die Ortsgemeinde Kettig bittet alle Grundstückseigentümer bzw. deren zur Grundstücksverwaltung beauftragte Personen oder Firmen um Rückschnitt der Grundstückseinfriedungen entlang der Straßen und Wege sowie auch der Grabengässchen.

Vor allem auf Gehwegen, an Grundstücks- bzw. Kreuzungseinfahrten ist es sehr wichtig, dass jetzt wieder die Hecken, Sträucher und auch Äste von Bäumen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Beim Rückschnitt ist zu bedenken, dass im Winter die Äste der Bäume und Sträucher durch Nass-Schneelast oft stark heruntergedrückt werden. In diesem Fall muss die Durchfahrt für Müllabfuhr, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge möglich sein.

Zu bedenken ist auch, dass im Beschädigungsfall, z. B. an Kleidung oder Kratzer am Fahrzeug durch Äste und Sträucher, der Grundstückeigentümer bzw. Pächter vom Geschädigten bzw. seiner Versiche-rung haftbar gemacht werden kann. Dies trifft auch bei Verkehrsunfällen bei Sichtbehinderungen durch im Straßenbereich stehende Äs-te/Hecken zu.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bitte veranlassen Sie den Rück-schnitt der Bäume und Sträucher. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Peter Moskopp
Ortsbürgermeister