Wiederöffnung der Hauptstraße in der Ortsgemeinde Kettig – Ortsgemeinde Kettig

Wiederöffnung der Hauptstraße in der Ortsgemeinde Kettig

Nach dem nun die Ausbaumaßnahme der Hauptstraße in Kettig abgeschlossen sind, ist der Verkehr für Fahrzeuge aller Art ab dem 03.11.2014 wieder freigegeben.
Jedoch haben sich durch die Ausbaumaßnahmen einige Verkehrsregeln geändert.
Daher möchten wir alle Verkehrsteilnehmerin/Verkehrsteilnehmer wie folgt informieren:

Bei der Hauptstraße handelt es sich um eine Einbahnstraße, welche sich in einer Tempo 30 Zone befindet. Bezüglich der Parkregelung ist anzumerken, dass in der Hauptstraße ein Zonenparkverbot eingerichtet wurde. Daraus ergibt sich, dass ein Parken nur in den dafür vorgesehnen eingezeichneten Flächen erlaubt ist. Ein Parken außerhalb solcher Flächen ist lediglich zum Be- und Entladen gestattet.

Im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs bitten wir alle Betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung.

Verbandsgemeindeverwaltung
Weißenthurm
-örtliche Ordnungsbehörde-