Urnenbeisetzungen auf dem Friedhof in Kettig – Ortsgemeinde Kettig

Urnenbeisetzungen auf dem Friedhof in Kettig

In der Vergangenheit ist die Zahl der Urnenbeisetzung auf dem Kettiger Friedhof stark angestiegen. Daher wurde bereits vor Jahren auf dem Friedhof in Kettig die Möglichkeit geschaffen, die Asche in einer Urne in der Erde oder oberirdisch in der Urnenwand beizusetzen.

Weiterhin besteht auf dem Friedhof auch die Option einer anonymen Urnenbeisetzung in einem dafür extra vorgesehen Grabfeld. Bei dieser Grabart werden die Urnen in einer großen Rasenfläche beigesetzt. Die Beisetzung findet ohne Angehörige statt. Der Bestattungsort ist lediglich der Friedhofsverwaltung bekannt und eine namentliche Kennzeichnung ist somit nicht möglich. In der heutigen Zeit kommt diese Art der Bestattung für viele Menschen in die engere Wahl. Bei der anonymen Bestattung haben die Angehörigen keine Grabpflege und keine weiteren Verpflichtungen.

Eine weitere Möglichkeit der Urnenbestattung ist die Bestattung auf dem Urnenrasenfeld. Bei dieser Rasenbestattung werden die Grabflächen nach der Urnenbeisetzung mit Rasen eingesät. Grabhügel werden nicht angelegt. Die von der Ortsgemeinde Kettig zur Verfügung zu stellende Namenstafel mit Geburts- und Sterbedatum (ohne weitere Schmuckbeschriftung) in einer Größe von 0,45 m x 0,30 m wird im Boden erdgleich verlegt, so dass die Rasengrabpflege nicht beeinträchtigt wird. Grabschmuck ist bei der Rasenbestattung nicht zugelassen.

Ab Herbst 2013 besteht auf dem Friedhof die Möglichkeit, eine Urne in einem Urnenpflegegrab beisetzen zu lassen. Hier wird die Grabpflege von der Ortsgemeinde übernommen. Das Urnenpflegegrab wird von der Friedhofsverwaltung angemessen bepflanzt und mit Rindenmulch bestreut. Auch hier wird von der Ortsgemeinde Kettig eine Namenstafel wie beim Urnenrasenfeld zur Verfügung gestellt und im Boden erdgleich verlegt. Die gesamte Grabreihe wird von der Gemeinde mit Randsteinen eingefasst. Als Grabschmuck ist ein Grablicht, das mit der Gedenktafel standsicher verbunden ist, zugelassen. Weiterer Grabschmuck ist nicht gestattet. Das Urnenpflegegrab ermöglicht eine namentliche Kennzeichnung der Grabstätte, bietet somit den Angehörigen einen direkten Trauerort und nimmt ihnen dennoch die Grabpflege ab.

Die Lage der Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung innerhalb des Grabfeldes der Reihe nach vergeben und kann nicht selbst gewählt werden.
Das Urnenpflegrab dient der Aufnahme einer Urne. Weitere Beisetzungen sind nicht möglich. Das Belegungsrecht beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.