1,6 Millionen Investition für das Gewerbegebiet – Ortsgemeinde Kettig

1,6 Millionen Investition für das Gewerbegebiet

Für die Fläche „Im Kleinflur“ sieht der Bebauungsplan etwa 30 Baugrundstücke mit einer Mindestgröße von 400 Quadratmeter vor.

Eines der größten Investitionsvorhaben in der Geschichte von Kettig kann nunmehr verwirklicht werden. Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet ist rechtskräftig und die Umlegung abgeschlossen. „Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, um den Startschuss für die Erschließung dieses Areals zu geben“, betonte Bürgermeister Norbert Hansen. Die Mitglieder des Gemeinderates erhielten von ihm die entsprechenden Informationen, dass der Bereich Straßenbau gemeinsam mit den Sektionen Abwasser und Wasser vom Ingenieurbüro Dr. Sprengnetter und Partner ausgeschrieben worden waren. Die Submission ergab, dass die Firma Teerbau aus Koblenz mit 2.328 Millionen Mark das insgesamt preisgünstigste Angebot abgegeben hat. Auf den möglichst rasch in Angriff zu nehmenden Straßenbau entfallen 1.572.148.09 Mark, die von der Gemeinde Kettig zu tragen sind. Der Gemeinderat vergab den Auftrag einstimmig an das Koblenzer Unternehmen. „Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Beschluss den Grundstein für eine langfristige und positive wirtschaftliche Entwicklung in unserer Gemeinde gelegt haben“, freute sich Norbert Hansen, der den Ratsmitgliedern für diese zukunftsweisende Entscheidung dankte. Damit sieht sich der Ortsbürgermeister in seiner über Jahre hinweg festzustellenden konsequenten Vorgehensweise zur Entwicklung eines Gewerbegebietes bestätigt.

In Ergänzung zur vorangegangenen Entscheidung, beschloss der Gemeinderat, für die Erschließungskosten Beiträge in Höhe von 90 Prozent der voraussichtlichen Herstellungskosten zu erheben. Noch einmal beschäftigten sich die Ratsmitglieder mit dem Bebauungsplan „Im Kleinflur“. Dieser hatte Ende des vergangenen Jahres zum zweiten Mal offen gelegen. Auf Vorschlag des Bürgermeisters ging der Rat insbesondere auf die Anregung verschiedener Grundstückseigentümer ein,, die Bebauung durch Doppelhäuser zuzulassen. Als Mindesbauplatzgröße wurden 400 Quadratmeter festgesetzt. Außerdem wurde die Ausweisung eines Kleinkinderspielplatzes im Plangebiet beschlossen. Der Bebauungsplan wird nun erneut mit einer Auslegungsfrist von zwei Wochen offen gelegt. Wahrscheinlich kann der Plan bis zum Ende des Jahres rechtskräftig sein. Dann werden dort im „Kleinflur“ etwa 30 Baugrundstücke erschlossen.

Zweite Bautiefe für Bassenheimer Straße Der Gemeinderat entsprach dem Wunsch eines Bürgers, in der Bassenheimer Straße in zweiter Bautiefe ein Haus bauen zu können. Hier erließ das Gremium eine sogenannte Klarstellungssatzung, weil der bisherige Bauantrag von der Bauaufsichtsbehörde abgelehnt wurde. Mit dem Erlass einer solchen Satzung für den Bereich zwischen Bassenheimer Straße und dem Kettiger Bach stellt der Gemeinderat fest, dass die in Frage kommende Fläche dem Innenbereich des Ortes zuzuordnen ist. Durch diese Entscheidung ist es dem Bürger möglich, nunmehr einen neuen Bauantrag zu stellen, der zweifellos jetzt genehmigt werden kann.

Der Bebauungsplan „Schallmerich II“ ist bereits seit 1992 rechtskräftig, wobei das Gebiet zum größten Teil bebaut ist. Nun hat ein Anlieger, der zugleich Ratsmitglied ist, die mangelnde Anbindung seines im Außenbereich befindlichen Grundstücks angemahnt. Um hier allerdings Abhilfe schaffen können, müsste laut Auskunft des Bürgermeisters der Bebauungsplan geändert werden. „Dies allerdings würde bedeuten, dass gleichzeitig in andere Grundstücke Eingriffe vorgenommen werden müssten, die möglicherweise einer Enteignung gleichkämen“, erläuterte Norbert Hansen, der eine solche Vorgehensweise allerdings ablehnte. Im übrigen hat der Eigentümer der Nachbarzelle eine Überfahrt über sein Grundstück dem Anlieger zugesichert. Die Fraktionen waren darüber einig, die Angelegenheit zurück in den entsprechenden Ausschuss zu verweisen, in der Hoffnung, dass sich dieses Problem einvernehmlich regeln lässt.