Die SPD-Fraktion stellte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung durch ihre Sprecherin Ingrid Linden den Antrag, einen Obstwanderweg anzulegen, da der Obstanbau in Kettig einen hohen Stellenwert besitzt. Sie hält es für eine erfreuliche Entwicklung, dass immer mehr Obstsorten angepflanzt werden. So stellte sie mit Freude fest, dass junge Landwirte verstärkt dazu übergehen, ihre Obsternte zu einem großen Teil selbst im Hofverkauf zu vermarkten. Um den Kettiger Bürgern das vielfältige Angebot näher zu bringen und gleichzeitig einen Rundwanderweg zu schaffen, schlug die SPD-Fraktion die Anlegung eines Obstwanderweges vor. Er könnte am Ortsausgang in Richtung Bassenheim beginnen und entlang der Streuobstwiesen der Naturfreunde am Bach und über den Hasentalsweg wieder zurück zum Ausgangspunkt zu führen. Wie Bürgermeister Norbert Hansen mitteilte, könnten Hiweisstafeln über die verschiedenen Obstsorten und über den traditionellen Anbau informieren. CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Moskopp begrüßte zwar den Antrag der SPD, ließ es sich jedoch nicht nehmen, einen eigenen Antrag zu diesem Thema nachzureichen. Für seine Fraktion beantragte er die Anlegung des Obstlehrpfades auf einem ortsnahen Grundstück, um der Gefahr des verstärkten Obstdiebstahles in der Gemarkung entgegen zu wirken. Ottmar Rünz von der FDP lehnte diese Anträge insgesamt ab, da er befürchtet, dass durch die Anlegung solcher Wege dem Obstdiebstahl in besonderer Weise Vorschub geleistet würde. Raimund Israel wiederum beantragte für die FWG eine Erweiterung des SPD-Antrages insofern, dass er die Anlegung eines Obst- und Naturlehrpfades forderte. Bürgermeister Norbert Hansen stand nun vor der Aufgabe, alle gemachten Vorschläge unter einen Hut zu fassen. Er schlug den Ratsmitgliedern, die Anlegung eines Obst- und Naturwanderweges vor, dessen Realisierung im Bau- und Wegeausschuss beraten werden soll. Dieser Vorschlag wurde mit drei Gegenstimmen und einer Erhaltung vom Rat angenommen.
Friedhofserweiterung Wie aus der Beschlussvorlage zu ersehen war, muss der Kettiger Friedhof in den nächsten Jahren erweitert werden. Dies nahm die SPD-Fraktion zum Anlass, den Bau einer Urnenmauer zu beantragen, da sich immer mehr Menschen für die Feuerbestattung entscheiden. Mit diesem Antrag will man dem Bürgerwillen gerecht werden, erklärte Sprecherin Ingrid Linden, die den Fraktionsvorsitz übernommen hatte, da Lutz Barz diese Position aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht wahrnehmen kann. Eigentlich war von allen Fraktionen Zustimmung signalisiert worden. Allerdings vertrat die CDU die Auffassung, dass zusätzlich die Anlegung eines Urnengrabfeldes notwendig sei. Bürgermeister Norbert Hansen führte beide Anträge zu einem Beschluss zusammen, so dass nun sowohl eine Urnenwand gebaut als auch ein Urnengrabfeld angelegt wird.
Haushaltsüberschreitungen akzeptiert. Im weiteren Verlauf der Sitzung nahm der Gemeinderat die Jahresrechnung 2001 ab, die sich in Einnahmen und Ausgaben auf 6,93 Millionen Mark beläuft. Ebenso beschloss der Rat, 160.000 Mark an Haushaltsüberschreitungen zu akzeptieren, wobei insbesondere höhere Ausgaben in der Sozialhilfe sowie bei den Gewerbesteuer-Umlagen zu Buche schlagen. Bürgermeister Hansen vergaß allerdings nicht zu erwähnen, dass auch höhere Einnahmen in der Jahresrechnung (260.000 DM) zur Geltung kommen. Die Gemeindesteuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie die Hundesteuer) wurden nicht erhöht und behalten ihre bisherige Gültigkeit. Nicht einfach ist die Bewältigung diverser Sachverhalte, über die dennoch von den Gemeinderatsmitgliedern entschieden werden muss. Dies betraf zum Beispiel die Änderung der Erschließungsbeiträge für Entwässserungs-Einrichtungen, die aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes nach einem Einheitspreis abgerechnet werden müssen. Nicht weniger kompliziert ist die Situation um die Forsteinrichtung im Körperschaftswald, wobei es darum ging, eine Erstattung der Personalkosten im Revierdienst zu fordern. Eine Abrechnung solle künftig nach einem Hektarsatz erfolgen, hieß es in der Beschlussvorlage, der die Ratsmitglieder zustimmten. Einfacher, weil konkreter und nachvollziehbarer, war die Diskussion über die neue Benutzungsordnung der Grillhütte. Dabei sieht diese eine „Strafe“ von bis zum 500 Euro vor, wenn entsprechende Bedingungen nicht eingehalten werden. – JÜG –