Förderprogramm in Kettig für Balkonkraftwerke – Kettig stärkt den Einsatz erneuerbarer Energien für private Haushalte – Gemeinde Kettig

Förderprogramm in Kettig für Balkonkraftwerke – Kettig stärkt den Einsatz erneuerbarer Energien für private Haushalte

Die Ortsgemeinde Kettig hat eine Förderung für die Installation von Stecker-Solargeräten, sogenannten Balkonkraftwerken, beschlossen. Mit dieser Förderung will die Gemeinde verstärkt für das Thema Photovoltaik werben, alle Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen einen Teil ihrer Stromversorgung auf erneuerbare Energie umzustellen und damit einen weiteren lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen leisten.

Gefördert wird die Installation von Stecker-Solargeräten, die auch als Balkonkraftwerk bekannt sind. Damit sind Photovoltaik-Module gemeint, die eine Leistung bis zu 800 Watt sowie einen Wechselrichter haben und an einen Stromkreis angeschlossen werden. Zudem muss die Anlage allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Module können an Balkonen, aber auch auf Terrassen, Flachdächern, Garagen, Gartenhäuschen etc. montiert werden.

Die Förderung beträgt 100,00 € je Balkonmodul, wobei maximal zwei Module bezuschusst werden, die ausschließlich zur privaten Nutzung dienen.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, insbesondere Mieter oder Eigentümer einer Wohnung in einem Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus innerhalb der Ortsgemeinde Kettig.

Wichtig zu erwähnen ist, dass Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit der Maßnahme begonnen haben. Ebenso muss von Seiten der Antragsteller eine Fertigstellungsmitteilung ausgefüllt werden, die dann der Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeinde eingereicht wird.  Danach ergeht der Festsetzungsbescheid, die Rechnung wird geprüft und es erfolgt am Ende die Auszahlung des Zuschusses.

Anträge zur Förderung müssen offiziell gestellt werden. Diese Antragsformulare  können online heruntergeladen werden (siehe unten) oder auch bei der Gemeindeverwaltung Kettig in Papierform abgeholt werden. Ebenso steht Frau Vogt, Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, für alle weiteren Fragen zur Verfügung (02637/913-237).

Ihr

Florian Heyden
Ortsbürgermeister der Gemeinde Kettig

Download Antrag als PDF-Datei

Förderrichtlinien