Derzeit werden an die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. die Ortsgemeinde vermehrt Anfragen zum geplanten Neubaugebiet „Im Pfräder“ gerichtet.
Aus diesem Grund wird mit heutiger Bekanntmachung über den aktuellen Sachstand und die beabsichtigte weitere Vorgehensweise informiert.
Zur tatsächlichen Möglichkeit einer Bebauung im Bereich „Im Pfräder“ müssen alle drei der nachfolgend näher erläuterten Verfahren abgeschlossen sein:
- Bebauungsplanverfahren „Im Pfräder“ der Ortsgemeinde Kettig und parallele Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm (Änderungsverfahren Nr. 25b)
Zur Realisierung einer Wohnbebauung im Bereich „Im Pfräder“ ist entsprechendes Planungsrecht zu schaffen. Hierfür befindet sich derzeit der Bebauungsplan „Im Pfräder“ der Ortsgemeinde Kettig im Aufstellungsverfahren. Parallel hierzu wird der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Weißenthurm in einem Änderungsverfahren überarbeitet.
Aufstellung des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan „Im Pfräder“ wurde zunächst in einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt, da die rechtlichen Voraussetzungen zur Anwendung dieses Verfahrens vorlagen. Dies hatte unter anderem den Vorteil, dass der wirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde nicht in einem parallelen Verfahren geändert werden musste. Vielmehr kann der Flächennutzungsplan in diesem Fall gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Nach erfolgter Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im November/Dezember 2018 erfolgte eine Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Neben zahlreichen erforderlichen Abstimmungsgesprächen war auch die Erstellung einer ergänzenden schalltechnischen Untersuchung erforderlich. Der Ortsgemeinderat Kettig hat in seiner Sitzung am 18.09.2019 über die Anregungen und Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten. Darüber hinaus wurde der Offenlegungsbeschluss gefasst. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die konkrete Erstellung der Straßenplanung sowie die Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes erforderlich. Während der Erstellung dieser erforderlichen Fachplanungen wurden weitere Einwendungen aus der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Pfräder“ vorgetragen, sodass eine Modifizierung der Plankonzeption erforderlich wurde.
Der Ortsgemeinderat Kettig hat daher in seiner Sitzung am 07.10.2020 eine Modifizierung des Planentwurfes beschlossen. Durch die erforderlichen Änderungen war auch eine Umstellung des Verfahrens in ein reguläres Bebauungsplanverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erforderlich.
Aufgrund einer erneuten Anregung aus der Öffentlichkeit hat der Ortsgemeinderat Kettig in seiner Sitzung am 25.02.2021 über eine erneute geringfügige Anpassung des Planentwurfes beraten und einen erneuten Offenlegungsbeschluss gefasst.
Derzeit werden die Planunterlagen abschließend überarbeitet und die Fachplanungen fertiggestellt. Darüber hinaus erfolgt derzeit die Festlegung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die Offenlage der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage werden die modifizierten Planunterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und im Internet zur Einsichtnahme bereitgestellt. In dieser Zeit haben die Bürger und die berührten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit, Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung zu äußern.
Sofern in diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen mehr eingehen, die zu einer inhaltlichen Änderung der Planunterlagen führen, kann der Ortsgemeinderat Kettig den Bebauungsplan „Im Pfräder“ als Satzung beschließen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt der Bebauungsplan seine Rechtsverbindlichkeit. Ziel ist es weiterhin, die Verfahren schnellstmöglich und rechtssicher zum Abschluss zu bringen. Die Realisierung des Neubaugebietes hat höchste Priorität, um der hohen Nachfrage an Wohnbaugrundstücken nachzukommen.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufgrund der erforderlichen Umstellung des Bebauungsplanverfahrens in ein reguläres Verfahren ist auch das seinerzeit begonnene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Weißenthurm wieder aufzunehmen (Änderungsverfahren Nr. 25b). Einen entsprechenden Beschluss zur Fortführung des Verfahrens hat der Verbandsgemeinderat Weißenthurm in seiner Sitzung am 18.11.2020 gefasst. Nach einer erforderlichen Abstimmung mit der Unteren Landesplanungsbehörde werden die weiteren Verfahrensschritte in Kürze eingeleitet.
Mit Abschluss der beiden Bauleitplanverfahren (Bebauungsplanaufstellung und Flächennutzungsplanänderung) sind alle planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bereich „Im Pfräder“ einer Wohnbebauung zuführen zu können. Dies bedeutet jedoch nicht gleichzeitig, dass in dem Gebiet bereits tatsächlich gebaut werden darf.
Hierfür ist noch der Abschluss des Umlegungsverfahrens und der Erschließungsarbeiten erforderlich (siehe Punkte Nr. 2 und 3).
Fragen zu dem Punkt „Bauleitplanverfahren“ können an die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm, Frau Melina Weichart (02637/913-303, melina.weichart@vgwthurm.de), gerichtet werden.
- Umlegungsverfahren
Zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes „Im Pfräder“ müssen die Grundstücke in dem Plangebiet durch eine Baulandumlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Die Umlegung wurde von der Ortsgemeinde bereits angeordnet. Die weiteren Verfahrensschritte können eingeleitet werden, sobald der Bebauungsplan „Im Pfräder“ nach der Durchführung der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einen fortgeschrittenen Verfahrensstand erreicht hat.
Erfahrungsgemäß dauert ein Umlegungsverfahren einer solchen Größenordnung bis zum Abschluss durchschnittlich zwei Jahre. Dabei können insbesondere Änderungen des Bebauungsplanes oder aufwändige Rechtsmittelverfahren den Abschluss verzögern.
Die Dauer des Umlegungsverfahrens resultiert aus den grundsätzlich einzuhaltenden Verfahrensschritten und aus der individuellen Komplexität des Baugebietes. Aufgrund der zurzeit bekannten Verfahrensparameter (hohe Anzahl an Umlegungsbeteiligten und Einwurfsflurstücken) wird das Umlegungsverfahren „Im Pfräder“ insgesamt als komplex und somit in der Bearbeitung als aufwendig und arbeitsintensiv eingeschätzt.
Weitere allgemeine Information zur Umlegung finden Sie im Internet unter www.vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/aufgaben/bodenordnung/.
Fragen zu dem „konkreten Umlegungsverfahren“ können an die zuständige Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Kettig beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Herrn Daniel Hilger (02651/9582-210), daniel.hilger@vermkv.rlp.de, gerichtet werden.
- Erschließungsarbeiten
Schlussendlich ist das Gebiet „Im Pfräder“ straßenmäßig und wasser- bzw. abwassermäßig zu erschließen.
Mit den Erschließungsarbeiten kann erst begonnen werden, wenn das Umlegungsverfahren abgeschlossen ist. Der Zeitraum für die Erschließungsarbeiten (reine Bauarbeiten) beträgt ca. 14 bis 16 Monate.
Die Erschließungsarbeiten beinhalten Kanal- und Wasserleitungsarbeiten, den Straßenbau und auch die Herstellung der Versorgungseinrichtungen (wie z. B. Strom, Gas, Telekommunikation). Im Bebauungsplangebiet „Im Pfräder“ ist darüber hinaus die Offenlegung des „Kettiger Bachs“ aufgrund einer Auflage aus dem Zielabweichungsbescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vorzunehmen.
Fragen zu den „Erschließungsarbeiten“ können an die Verbandsgemeindewerke Weißenthurm, Herrn Joachim Freund (02637/913-263), joachim.freund@vgwthurm.de), gerichtet werden.
Kettig, 25.03.2021
Ortsgemeinde Kettig
Peter Moskopp