Sitzung des Ortsgemeinderats – Ortsgemeinde Kettig

Sitzung des Ortsgemeinderats

Bekanntmachung

Am Montag, 26.04.2004, fand im Hotel „Kaiser“ eine Sitzung des Ortsgemeinderates von Kettig statt, über deren öffentlichen Teil folgendes zu berichten ist:

Vergabe der Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes „Ochtendunger Straße“
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag zur Ausführung der Straßenbauarbeiten im Baugebiet „Ochtendunger Straße“, vorbehaltlich der Auftragsvergabe für die Lose 1 und 2 durch den Werkausschuss der Verbandsgemeinde Weißenthurm, zum Angebotspreis von 149.325,66 € zu vergeben.

1. Änderung des Bebauungsplanes „Ochtendunger Straße“
Einstimmig hat der Ortsgemeinderat die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ochtendunger Straße“ (Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 BauGB) beschlossen.
Inhalt der 1. Änderung ist
– Die Verbreiterung der Stichstraße Nr. 1 in nordöstlicher Richtung um 1,50 m
– Die entsprechende Verschiebung der überbaubaren Fläche in nordöstlicher Richtung
– Der komplette Ausbau der Stichstraßen Nrn. 1 und 3 als Straßenfläche (Wegfall des Wirtschaftsweges)
– Die Vergrößerung der überbaubaren Fläche am Ende der Stichstraßen Nrn. 2 und 4
– Verringerung der Mindestgrundstücksgröße von 400 qm auf 300 qm

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 BauGB soll das Behördenanhörverfahren gleichzeitig mit dem Offenlegungsverfahren durchgeführt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst die vorgezogene Bürgerbeteiligung durchzuführen und anschließend die Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die zum Anbau bestimmten Straßenverkehrsflächen des Baugebietes „Ochtendunger Straße“
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, für die zum Anbau bestimmten Verkehrsflächen des Baugebietes „Ochtendunger Straße“ ab dem Herstellungsbeginn der Erschließungsanlage Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlich anfallenden Erschließungsbeitrages zu erheben.

2. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Nach erfolgter Beratung hat der Ortsgemeinderat einstimmig die 2. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung beschlossen.

Endgültige beitragsmäßige Abrechnung der Erschließungsanlagen „Im Kleinflur“ (Straßenparzellen 574 und 557) sowie einer Teilstrecke des Urmitzer Weges mit einer Länge von ca. 35 m im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Kleinflur“

Der Ortsgemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst:

1. Die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes „Im Kleinflur“ sollen gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes gewidmet und als Gemeindestraßen im Sinne von § 3 Nr. 3 a des Landesstraßengesetzes ausgewiesen werden:
– Teilstrecke des Urmitzer Weges mit einer Länge von ca. 35 m (Parzelle 585 teilweise)
– Straße „Im Kleinflur“ (Parzellen 574 und 557).
Die Widmung soll für den Gemeingebrauch (§ 34 des Landesstraßengesetzes) unter Beachtung der Nutzungsfestsetzungen des vorgenannten Bebauungsplanes erfolgen.

2. Es wurde bestätigt, dass die Herstellung der beitragsfähigen Erschließungsanlagen „Im Kleinflur“ (Straßenparzellen 574 und 557) sowie einer Teilstrecke des Urmitzer Weges mit einer Länge von ca. 35 m im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Kleinflur““ entsprechend dem gemeindlichen Herstellungsprogramm durchgeführt sind und endgültig beitragsmäßig abgerechnet werden können.

Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 14; Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Zustimmung zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 14 nach § 67 Abs. 2 GemO zu erteilen.

Vergabe einer Bodenuntersuchung zur Eignung von Erdbestattungen
Es wurde vom Ortsgemeinderat einstimmig beschlossen, den Auftrag für eine Bodenuntersuchung zur Eignung von Erdbestattungen zum Angebotspreis von 2.662,08 € einschl. Mehrwertsteuer zu vergeben.

Vergabe von Elektroarbeiten für die Anstrahlung des Kettiger Kirchturmes
Die Vergabe der Elektroarbeiten für die Anstrahlung des Kettiger Kirchturmes wurde durch den Ortsgemeinderat mit 16 Zustimmungen und 3 Enthaltungen zum Angebotspreis von 3.222,84 € beschlossen.

Auftragsvergabe von Malerarbeiten am Gemeindebüro
Die Auftragsvergabe von Malerarbeiten am Gemeindebüro hat der Ortsgemeinderat einstimmig zum Gesamtpreis von 4.541,06 € beschlossen.

Baugebiet Rauental; Antrag der CDU-Fraktion vom 10.02.2004
Der Ortsgemeinderat hat mit 13 Zustimmungen und 1 Stimmenthaltung beschlossen den Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Kommunale Verkehrsplanung für Kettig; Einrichtung eines Einbahnstraßenverkehrs in der Hauptstraße von der Kirche bis zur Züllstraße; Antrag der SPD-Fraktion vom 02.03.2004
Der Ortsgemeinderat hat mit 17 Zustimmungen und 2 Ablehnungen folgendes beschlossen:

– Den vorgelegten Entwurf einer Kommunalen Verkehrsplanung als Grundlage für die weitere Verkehrsentwicklung in Kettig zu verwenden. Der Vorschlag der FWG-Fraktion mit Antrag vom 22.03.2004 wird in dieser Zeit vom Planungsbüro überprüft.

– Der Bau einer Umgehungsstraße wird nicht weiter verfolgt.

– Die Einrichtung einer Einbahnstraße von der Kirche bis zur Züllstraße.
Antrag der SPD-Fraktion

– Die Einbahnstraßenregelung soll zunächst für den Zeitraum von einem Jahr als Probebetrieb eingerichtet werden. Ausgestalterische Details dazu sollen von den Fachbehörden und dem Verkehrsplaner ausgearbeitet werden und mit dem Verkehrs- und Dorfplanungsausschuss abgestimmt werden.
Antrag der CDU

– An das Amt für Straßen- und Verkehr soll eine Fördervoranfrage gerichtet werden, um die Förderfähigkeit von Umgestaltungsmaßnahmen abzuklären.

Wahl der Schöffen
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig die von den Fraktionen genannten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Wahlperiode 2005 – 2008 aufgenommen.