Kahlschlag muss Konsequenzen haben – Ortsgemeinde Kettig

Kahlschlag muss Konsequenzen haben

Kettiger Rat verabschiedet Haushalt – Trotz beachtlicher Investitionen ist der Ort weiter schuldenfrei

Kettigs Bürgermeister kritisiert RWE und Kreisverwaltung – Bachtal noch nicht unter Schutz gestellt

Die Abholzaktion des RWE auf dem Kettiger Berg lässt weiterhin die Wogen hoch schlagen. Auf Antrag der CDU-Fraktion beschäftigte sich der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mit dem Kahlschlag.

Im Vorfeld hatte die CDU Bürgermeister Norbert Hansen angehalten zu überprüfen, ob die Abholzung in dem ausgeführten Maße rechtmäßig gewesen sei.

Gleichzeitig wurde Hansen gebeten, sich zu informieren, ob der Erwerb von Niederwald-Ausgleichsflächen im Kettiger Bachtal sowie von noch verbliebenen Niederwaldgrundstücken auf dem Kettiger Berg möglich sei. Damit, so die CDU-Fraktion, könnten zumindest für die Zukunft „unkontrollierte Eingriffe in die Natur und Landschaft“ der Gemeinde verhindert werden.

Hansen betonte in seiner Stellungnahme, dass die vom RWE durchgeführten Abholzungen bezüglich der Trassenbreite als auch bezüglich der Gehölzhöhe weit über das erforderliche Maß hinausgegangen seien. Der Kahlschlag müsse nicht nur aus seiner Sicht heraus Konsequenzen haben. Auf dieses Vergehen könnten immerhin Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Mark festgesetzt werden.

Hansen stellte zudem fest, dass sich die Kreisverwaltung in dieser Angelegenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert habe. „Die Ausführungen des Zweiten Kreisbeigeordneten Mauel in der Tagespresse, mit der Überschrift `Handeln statt lamentieren,` sind ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich für die Erhaltung von Natur und Landschaft eingesetzt haben“, so Hansen.

„Immer noch nichts getan“

Was die Ausgleichsflächen betrifft, erklärte Hansen, dass er bereits 1991 über die VG bei der Kreisverwaltung die Unterschutzstellung des Kettiger Bachtals beantragt habe. 1999 habe die Kreisverwaltung mitgeteilt, dass die Gemeinde „in der nächsten Zeit“ am Unterschutzstellungsverfahren beteiligt werde. Doch: „Heute schreiben wir das Jahr 2001, getan hat sich immer noch nichts“.

Ein Antrag auf Erwerb von schützenswerten Flächen sei ebenfalls schon 1999 an die Kreisverwaltung gestellt worden. Von dort sei allerdings die Auskunft gekommen, dass dieser Flächenankauf nicht den Ankaufsrichtlinien der Landespflegeverwaltung entspreche.

Denn beim Kettiger Bachtal handele es sich noch nicht um einen geschützten Landschaftsbestandteil. „Und da beißt sich die Katze dann wohl in den Schwanz !“, schimpfte Hansen.