Grillhütte Kettig

Grillhütte für ca. 40 Personen

Ausstattung:
Bierbankgarnituren sind ausreichend vorhanden
Weiterhin ist die Grillhütte mit einer Heizung ausgestattet. Ein Kühlschrank und eine Spüle sind vorhanden.
Die WC-Anlage befindet sich hinter der Hütte.
Es steht eine große Außenspielfläche zur Verfügung.

Mietkonditionen
Montag bis Donnerstag: 50,00 €  pro Tag zzgl. 100.00 € Kaution
Freitag: 80,00 € zzgl. 100,00 € Kaution
Samstag/Sonntag: 100,00 € zzgl. 100,00 € Kaution
Zahlbar jeweils in bar bei Vertragsabschluss!
Vermietung jeweils von 14.00 Uhr bis am nächsten Tag um 12.00 Uhr.
Die Grillhütte muss gründlich gereinigt verlassen werden. Hierzu zählt auch die Reinigung der Terrasse, des Vorplatzes sowie die Toilettenanlage.

Die Vermietung erfolgt  ausschließlich an Kettiger Bürgerinnen und Bürger. Hier wird keine Ausnahme gemacht.
Es werden rein feste Buchungen vorgenommen;  d. h., Reservierungen werden nicht berücksichtigt.  

Weiterhin wird die Grillhütte nicht für die Feierlichkeiten anlässlich 18. Geburtstage vermietet.

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1. Juni 2023 – 2. Juni 2023    
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3. Juni 2023 – 4. Juni 2023    
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23. Juni 2023    
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24. Juni 2023 – 25. Juni 2023    
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30. Juni 2023    
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1. Juli 2023 – 2. Juli 2023    
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Grillhütten-Buchungsanfrage

HINWEIS:
Die Vermietung erfolgt  ausschließlich an Kettiger Bürgerinnen und Bürger. Hier können leider keine Ausnahme gemacht werden. Es werden rein feste Buchungen vorgenommen; d. h., Reservierungen werden nicht berücksichtigt.  

    Anlage zum Mietvertrag

    Besondere Hinweise/Allgemeine Mieterpflichten

    • Der Mieter ist zu einer schonenden Behandlung der überlassenen Räume, Einrichtungen und des sonstigen Zubehörs verpflichtet.
    • Er darf ohne Zustimmung der Vermieterin keine eigenmächtigen Manipulationen oder baulichen Veränderungen vornehmen, insbesondere an Einrichtungsgegenständen, Licht oder Beschallungsanlage! Das Anbringen von Gegenständen an der Decke und der Lichttraverse ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Ortsgemeinde Kettig.
    • Eigene Beschallungsanlagen und Beleuchtungsanlagen:

    Der Mieter ist verantwortlich für den sicheren Aufbau, das Betreiben und den Abbau der Beschallung- und Beleuchtungsanlage. Der Mieter bescheinigt, dass alle Teile, die er oder die er beauftragt, nach den Sicherheitsrichtlinien der EU für Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden zugelassen sind.  Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Ausführungshinweise verpflichtet die Ortsgemeinde Kettig den Mieter zur Kostenübernahme etwaiger Schäden bzw. Reparaturen.

    • Das Benageln oder Bekleben der Fußböden, Wände, Decken oder Einrichtungsgegenstände ist nicht gestattet.
    • Das Zubereiten (Backen, Braten, Frittieren etc.) von Speisen ist nicht gestattet. Die Küche dient dem Herrichten gelieferter Speisen für den Verzehr.
    • Um den Geräuschpegel so gering wie möglich zu halten, müssen die Fenster und Türen während einer Veranstaltung geschlossen bleiben.
    • Sämtliche Veranstaltungen müssen von Beginn bis Ende unter Aufsicht einer verantwortlichen Person stehen, die auch gleichzeitig Ansprechpartner/in der Ortsgemeinde Kettig ist, soweit es sich nicht selbst um den Vertragsnehmer handelt.
    • Die Beachtung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften, z. B. des Jugendschutzgesetztes, der Gewerbeordnung Nichtraucherschutzgesetz (allg. Rauchverbot im gesamten Haus), Nachbarrecht (Beachtung der Nachtruhe) usw.
    • Die Nutzung der Bühne ist mit dem Hausmeister des Bürgerhauses (Bediensteter der Ortsgemeinde Kettig) im Vorfeld abzusprechen.
    • Schäden sind unverzüglich der Ortsgemeinde anzuzeigen.