Am 12. September 1935 hat der Kettiger Gemeinderat einstimming beschlossen,
„dass der Zuzug, sowie der Ankauf von Grund unf Gebäudlichkeiten den Juden in der Gemeinde Kettig untersagt ist. Sowie dasjenige Geschäft, welches von Juden gekauft wird, bei Vergebung von Aufträgen durch die Gemeinde nicht mehr berücksichtigt wird.„