Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern – Ortsgemeinde Kettig

Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Symbolbild: knipseline / Pixelio.de

Die Ortsgemeinde Kettig weist darauf hin, dass Eigentümer bzw. Mieter von Grundstücken Hecken, Bäume und Sträucher an der Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen so anzupflanzen bzw. zu pflegen haben, dass die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Es ist leider immer wieder festzustellen, dass teilweise die Zweige des Bewuchses entlang der Straßen und Wege in den öffentlichen Verkehrsraum hineinreichen und den Verkehr behindern. Kreuzungen und Einmündungen sind schlecht einsehbar. Fuß- und Radwege werden durch unkontrolliert wucherndes Grün immer schmaler. Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Dieser „Wildwuchs“ beeinträchtigt sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer.

Als Grundstückseigentümer sind Sie verkehrssicherungspflichtig. Sie haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:

  • Über den Fahrbahnen ist ein Bereich von 4,50 m Höhe und über den Geh- und Radwegen von 2,50 m Höhe freizuhalten (Lichtraumprofil), damit Fahrzeuge beziehungsweise Fußgänger und Fahrradfahrer die öffentlichen Straßen entsprechend ihrer Bestimmung nutzen können.
  • Die Büsche und Bäume in der Nähe von Straßenlaternen sind so zu schneiden, dass der Lichtaustritt gewährleistet ist und keine Schäden an den Beleuchtungskörpern (zum Beispiel bei Sturm) entstehen können.
  • Eigentümer von Eckgrundstücken haben ihre Bepflanzungen an Straßenkreuzungen und Einmündungen so zurückzuschneiden, dass in einem Bereich ab 0,80 m Höhe die Sicht nicht versperrt wird und somit ein Sichtdreieck (= das Sichtfeld, das dem Verkehrsteilnehmer zur Verfügung steht, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen möchte) für Autofahrer vorhanden ist.
  • Hecken entlang von Gehwegen und Fahrradwegen sind so zurückzuschneiden, dass die gesamte Breite dieser Wege von den Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt werden kann. Bitte sorgen Sie dafür, dass Pflanzen, die in Gehwege und Straßen hineinragen, zurückgeschnitten und störende Äste und Ranken entfernt werden.
  • Auch abgestorbene Äste in den Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch herunterfallendes Astwerk verletzt werden kann.
  • Sorgen Sie dafür, dass Verkehrszeichen einschließlich Straßennamensschilder frei einzusehen sind.

Bei Einhaltung vorstehend genannter Punkte können Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen gar nicht erst entstehen.

Wir bitten deshalb alle Grundstückseigentümer/innen um Überprüfung der Bepflanzung ihrer Grundstücke und danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe zur Schaffung einer besseren Übersichtlichkeit im Straßenverkehr und damit verbundenen Verkehrssicherheit zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer/innen.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung danke ich Ihnen.

Peter Moskopp
Ortsbürgermeister