Kettig für die Ukraine – Ortsgemeinde Kettig

Kettig für die Ukraine

Das Integrationsministerium startet mit der „Info-Hotline Ukraine“ ein mehrsprachiges Informationsangebot, das sich an die Bürgerinnen und Bürger sowie die ukrainischen Kriegsflüchtlinge richtet.

„Die Bereitschaft zur Unterstützung ukrainischer Kriegsflüchtlinge ist nach wie vor beeindruckend. Für die Helferinnen und Helfer stellen sich in dieser Situation oftmals viele neue Fragen. Wo kann ich freien Wohnraum melden? Wie kann ein ukrainisches Kind in der Schule angemeldet werden? Wo finden Menschen aus der Ukraine psychosoziale Unterstützung, wenn sie diese benötigen? Mit der Info-Hotline Ukraine wollen wir allen engagierten Helferinnen und Helfern die Unterstützung geben, die sie benötigen“, sagt Integrationsministerin Katharina Binz. „Die Fragen, die die Helferinnen und Helfer im Land umtreiben, werden auch an die Kreis- und Stadtverwaltungen gestellt. Mit der Info-Hotline Ukraine möchten wir dazu beitragen, die Kommunen zu entlasten“, ergänzt Katharina Binz.
Die Info-Hotline Ukraine ergänzt das zentrale Informationsangebot der Landesregierung, das unter www.ukraine.rlp.de bereitsteht. Die Informationen auf der Homepage werden fortlaufend erweitert und stehen teilweise in ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung.

„Die meisten ukrainischen Kriegsflüchtlinge sprechen kein oder nur wenig Deutsch. Die Info-Hotline Ukraine bietet ihnen die Möglichkeit, sich in ihrer Muttersprache selbst informieren zu können“, betont Integrationsministerin Katharina Binz.

Die kostenlose Info-Hotline Ukraine ist ab sofort unter der Nummer 0800 9900 660 erreichbar. Das Angebot steht wochentags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr sowie samstags zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr zur Verfügung.


Checkliste
Sie haben Menschen aus der Ukraine aufgenommen oder kümmern sich um Menschen aus der Ukraine. Das ist eine große Verantwortung. Danke dafür. 
Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über nun wichtige Fragen.


Ich habe Wohnraum den ich ukrainischen Geflüchteten anbieten kann. Wo kann ich mich melden?

Freier Wohnraum kann an die jeweilige Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt gemeldet werden. Wenn Sie Träger einer Einrichtung der stationären Hilfe zur Erziehung oder einer Einrichtung der stationären Eingliederungshilfe oder vergleichbarer Angebote sind und Wohnraum anbieten können, melden Sie diese Möglichkeiten direkt bei dem örtlich zuständigen Jugendamt sowie dem Landesjugendamt.

Wie kann ich Hilfsorganisationen unterstützen?

Es gibt zahlreiche, erfahrene und zuverlässige Hilfsorganisationen, die Geldspenden sehr effektiv einsetzen können. Der SWR hat hierzu eine gute Übersicht erstellt, auf die wir gerne verweisen. Wenn Sie lokale Initiativen in ihrem Wohnort unterstützen möchten, wenden Sie sich am besten an die jeweilige Kommune.

Welche Möglichkeiten gibt es, den Menschen in der Ukraine und in den Grenzregionen zu helfen?

Inzwischen sind in der Ukraine und in den Nachbarstaaten funktionierende Hilfestrukturen der Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter, Malteser entstanden. Die Bereitstellung von Hilfsgütern kann am besten durch Hilfsorganisationen, die bereits vor Ort sind, koordiniert werden, entweder in der Ukraine oder den Nachbarstaaten. Momentan sind Geldspenden wichtiger als Sachspenden. Geldspenden können bedarfsgerechter und zielgenauer an die Menschen in Not verteilt werden, Hilfsgüter können dort gekauft werden, wo sie benötigt werden. Bitte heben Sie Sachspenden auf für aus der Ukraine Vertriebene, die in Ihrer Kommune aufgenommen werden.

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen und damit auch vor privat organisierten Transporten in die Ukraine. Privat organisierte Fahrten in die Ukraine bergen ein sehr hohes Sicherheitsrisiko. Auch wird davon abgeraten, selbst in die Grenzregionen der Ukraine zu fahren. Vor Ort gibt es bereits koordinierte Hilfsmaßnahmen. Nur in besonderen Ausnahmefällen könnten Gütertransporte ggfs. in geplante Hilfslieferungen etablierter Hilfsorganisationen integriert werden. Leider stehen – auch auf Grund der Vielzahl der Anfragen bzw. Angebote – keine Kapazitäten zur Verfügung, um einzelne Transporte zu koordinieren bzw. zu übernehmen.

Inzwischen sind in den Nachbarstaaten der Ukraine funktionierende staatliche Aufnahmesysteme und kostenlose Transporte z.B. nach Deutschland etabliert. Die Bahn kann von ukrainischen Staatsangehörigen nach Deutschland und in Deutschland im Nahverkehr kostenfrei genutzt werden. Es gibt auch mit den Kommunen abgesprochene organisierte Fahrten von Hilfsorganisationen. Private Mitnahmen sind teilweise von den Vertriebenen selbst nicht gewünscht, da sie oft zunächst in der Grenzregion bleiben wollen, unterschiedliche Reiseziele zu Verwandten haben oder auch von leider vereinzelt vorgekommenen Straftaten bei Privattransporten gehört haben.

Wie kann ich mich anderweitig ehrenamtlich für Flüchtlinge einbringen?

Neben der Unterbringung von Flüchtlingen kommt der Unterstützung der Geflüchteten bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation eine besondere Bedeutung zu. Zu möglichen Tätigkeitsgebieten zählen die Sprachvermittlung für Menschen, die ukrainisch oder russisch sprechen, die Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen, Fahrdienste, Unterstützung von Kindern und Freizeitangebote.

Einen Überblick über die aktuellen Bedarfe haben die kommunalen Ehrenamtsbörsen und Freiwilligenagenturen im Land. Zu ihren Aufgaben zählt die Vermittlung von ehrenamtlichem Engagement.
Eine Übersicht der Ehrenamtsbörsen und Freiwilligenagenturen finden Sie hier:
https://wir-tun-was.rlp.de/de/im-land/kommunen/freiwilligen-agenturen/

Gibt es einen Versicherungsschutz für ehrenamtliche Tätige?

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, einen Haftpflicht- und Unfall-Sammelversicherungsvertrag abgeschlossen, dessen Betreuung durch ECCLESIA Versicherungsdienst erfolgt.
Regelungen zu der Absicherung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe über die Ehrenamts-Versicherung des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie im „Merkblatt zur Absicherung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe über die Ehrenamtsversicherung des Landes RLP“.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für ehrenamtliche Projekte?

Mit dem Programm „Unterstützung ehrenamtlicher Kleinprojekte zugunsten von Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz“ fördert und unterstützt die Leitstelle ehrenamtlich organisierte Kleinprojekte für Flüchtlinge. Das Engagement, das zur Verbesserung der Lebenssituation der Flüchtlinge beiträgt, erhält damit unbürokratische Unterstützung.
Details zum Programm finden Sie nachfolgend:


Zuwendungen für ehrenamtliche Kleinprojekte in der Flüchtlingshilfe
Gefördert werden ehrenamtlich organisierte Kleinprojekte zugunsten von Flüchtlingen. Ein Projekt gilt als Kleinprojekt, wenn die Gesamtkosten die Summe von 300,00 € nicht überschreiten. Die Projektförderung erfolgt einmalig und in Form einer Anteilsfinanzierung in einer Höhe von maximal 150,00 €. Erstattet werden nicht gedeckte Sachaufwendungen für ehrenamtliche Aktionen und Initiativen. Hierzu zählen Fahrtkosten, Materialien für Sprachkurse, Ausflüge, Freizeitangebote, etc. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelpersonen als auch zivilgesellschaftliche Organisationen (Vereine, Initiativen).
Der Antrag muss eine kurze Beschreibung der geplanten Aktivität, die Bankverbindung des Begünstigten sowie einen Finanzierungsplan enthalten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an leitstelle(at)stk.rlp.de

Lotto Rheinland-Pfalz – Stiftung unterstützt Projekt für Flüchtlingskinder
Die Lotto Rheinland-Pfalz-Stiftung hat ein Förderprogramm speziell für Projekte und Bedarfe für geflüchtete Kinder aufgelegt. Das Engagement  der vielen ehrenamtlichen Initiativen, die besondere Unterstützungsangebote für Flüchtlingskinder organisieren, wird mit diesem Programm unterstützt. Mit bis zu 1.000,00 € können Projekte gefördert werden.
Details zum Förderprogramm finden Sie hier: Ausschreibung
Das Antragsformular finden Sie hier: Förderantrag

Förderprogramme der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hält für Organisationen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten, die Förderprogramme „ZukunftsMUT“ sowie „Mikroförderung“ bereit.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier:
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/zukunftsmut/
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

Informationen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bietet Engagierten, die sich für Flüchtlinge aus der Ukraine einsetzen möchten, ausführliche Informationen aus Bund und Ländern.
Folgen Sie diesem Link: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ukrainehilfe/

Hinweisen möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Veranstaltung „DSEEDigitalkonferenz: Ehrenamt hilft gemeinsam. Engagiert für Geflüchtete aus der Ukraine“, die am 21. März 2022 stattfindet.
Informationen zu Inhalten und Anmeldeverfahren finden Sie hier:
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltung/dseedigitalkonferenz-engagiert-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine/

Welche steuerlichen Maßnahmen gibt es zur Unterstützung der vomn Krieg in der Ukraine Geschädigten?

Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich ebenso wie Unternehmen schnell und unbürokratisch auf verschiedenen Wegen für die Menschen in der Ukraine und die Geflüchteten engagiert. Die steuerlichen Entlastungen sollen eine Erleichterung und Anerkennung für diese außergewöhnliche gesellschaftliche Solidarität sein.

  • Als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31. Dezember 2022 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, genügen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.
  • Gemeinnützige Vereine müssen nicht ihre Satzung ändern, um Mittel, die sie in Sonderaktionen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erhalten haben, selbst für den angegebenen Zweck verwenden zu können.
  • Die vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen in Einrichtungen von steuerbegünstigten Körperschaften, die für Satzungszwecke genutzt werden, z. B. einer Sporthalle, werden als begünstigte Zweckbetriebe behandelt
  • Erleichterungen gibt es auch für den Fall, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns verzichten und damit vom Krieg geschädigte Kolleginnen und Kollegen unterstützen oder die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber diesen Betrag auf ein Spendenkonto einer begünstigten Einrichtung weiterleitet.
  • Die Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften, die für Umsätze im Bereich der Sozialfürsorge oder sozialen Sicherheit gelten, können auch auf die Betreuung und Versorgung der Kriegsflüchtlinge angewendet werden. Zudem werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn Unterkünfte, die für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind (Hotelzimmer, Ferienwohnungen o.ä.), unentgeltlich Personen zur Verfügung gestellt werden, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine geflüchtet sind. Auch die unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke durch Unternehmen an z.B. Hilfsorganisationen ist grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz entnehmen. 

Den Erlass des Bundesministeriums der Finanzen samt weitere Informationen finden Sie hier.